Rechtliche Änderungen im Gerüstbau ab 01.07.2024
ab dem 01. Juli 2024 treten rechtliche Änderungen in Kraft, die die Berechtigung für die Ausführung von Gerüstbauarbeiten betreffen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf unsere Branche und die gesamte Bauwirtschaft. In diesem Newsletter möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte und Risiken erläutern.
Was ändert sich ab dem 01. Juli 2024?
Ab diesem Datum dürfen Arbeits- und Schutzgerüste nur noch von bestimmten Gruppen aufgestellt werden. Das Ziel der neuen Regelungen ist es, die Sicherheit auf Baustellen zu erhöhen und sicherzustellen, dass nur qualifizierte Fachleute Gerüste errichten. Zukünftig dürfen nur noch Gerüstbaubetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Ausnahmen gibt es für bestimmte Handwerke, die Gerüste für ihre eigenen Tätigkeiten nutzen:
Gerüstbaubetriebe: Diese Betriebe müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein und dürfen weiterhin sämtliche Gerüstarbeiten ausführen.
Handwerksbetriebe mit Meisterqualifikation: Betriebe wie Stuckateure, Maler oder Dachdecker, die eine Meisterqualifikation oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen, dürfen Gerüste nur noch für ihre eigenen Arbeiten nutzen.
Eintragung in die Handwerksrolle
Um als Gerüstbaubetrieb anerkannt zu werden, müssen sich Unternehmen bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Dies erfordert den Nachweis eines Meisterbriefs oder einer vergleichbaren Qualifikation im Gerüstbauer-Handwerk. Alternativ können Betriebe eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung nach den §§ 7a und 8 der Handwerksordnung (HwO) beantragen.
Praktische Regeln und Sicherheitsanforderungen
Unabhängig davon, wer die Gerüste aufstellt, müssen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121-1) erfüllt werden. Diese Regeln legen fest, wie Gerüste sicher geplant, aufgestellt und genutzt werden müssen. Die DGUV Information 201-011 gibt zusätzliche Hinweise zur sicheren Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten.
Risiken für Auftraggeber
Die neuen Regelungen bringen einige Risiken mit sich, die Sie als Auftraggeber beachten sollten:
Projektverzögerungen: Es besteht das Risiko von Verzögerungen, wenn nicht alle Gerüstbauer die notwendigen Qualifikationen rechtzeitig nachweisen können. Dies kann zu erheblichen Zeitverlusten führen.
Erhöhte Kosten: Die zusätzlichen Anforderungen an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen können zu höheren Kosten führen, die möglicherweise auf die Preise für Gerüstbauarbeiten umgelegt werden.
Rechtliche Risiken bei einem Unfall: Sollten bei einem Unfall die erforderlichen Zertifikate und Nachweise nicht vorliegen, kann dies zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Fehlen diese Nachweise, besteht das Risiko, dass die Verantwortung für den Unfall nicht eindeutig geklärt werden kann, was zu rechtlichen Problemen und möglichen Haftungsfragen führt.
Unsere Unterstützung für Sie
Wir bei Kolbenschlag Gerüstbau haben bereits alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Unsere Mitarbeiter sind bestens ausgebildet und zertifiziert, sodass Sie sich keine Sorgen um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten machen müssen.
Ihre Vorteile als unser Partner
Höhere Sicherheit: Mit zertifizierten Fachkräften garantieren wir höchste Sicherheit auf Ihrer Baustelle.
Gesteigerte Effizienz: Unsere gut ausgebildeten Mitarbeiter arbeiten effizient und sorgen für einen reibungslosen Projektablauf.
Zuverlässige Qualität: Durch die Einhaltung der neuen Standards bieten wir Ihnen langfristig hochwertige Gerüstbauarbeiten.
#teamkolbenschlag – Gerüstbau Next Level
Bei Kolbenschlag Gerüstbau setzen wir auf höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards. Unsere Partnerschaften basieren auf Vertrauen und Innovation. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die Zukunft des Gerüstbaus gestalten.



